Kindgerechte Angebote im Netz
Eigene Startseiten für Kinder zum Suchen und Surfen im Netz bieten Schutz und sichern Kinderrechte
Das Internet birgt für Kinder ein riesiges Potential: Hier finden sie Spiel und Spaß, Informationen und Mitmach-Angebote. Allerdings ist es in erster Linie ein Medium von Erwachsenen für Erwachsene. Das gilt auch für die gängigen Suchmaschinen. Sie zeigen Ergebnisse unabhängig davon, wer die Suche gestartet hat. Sucht ein Kind nach Informationen, kann es eben sein, dass es die ersten Treffer überhaupt nicht versteht und frustriert ist, wenn es nicht gleich passende und verständliche Informationen findet. Darüber hinaus werden bei den gängigen Suchmaschinen für Erwachsene viele Websites angezeigt, deren Inhalte für Kinder ungeeignet sind oder ihnen sogar schaden können.
Medienkompetenz erwerben
Vom Kind her denken: Damit Kinder überhaupt für sie geeigneten Seiten finden und auf ihnen surfen können, benötigen sie Orientierung. Einen sicheren, angstfreien Einstieg in das Internet für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren bieten die Kindersuchmaschinen fragFINN und Blinde Kuh. Ihr Suchindex besteht ausschließlich aus kindergeeigneten Seiten, die von Redakteur*innen ausgewählt wurden. Mit Hilfe dieser Suchmaschinen erwerben Kinder Medienkompetenz: Hier können sie das Suchen nach Informationen und Unterhaltung im Internet in einem geschützten Bereich einüben. Sie lernen, mit dem Medium kompetent umzugehen, um einerseits die Potentiale von Onlineangeboten für sich nutzen, gleichzeitig jedoch die Risiken und Schwächen einschätzen zu können.
Kinderrechte auf Information und Teilhabe wahrnehmen
Kindersuchmaschinen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte in der digitalen Welt. Denn hier können Kinder ihre Rechte auf Information, auf Spiel, Spaß und Teilhabe wahrnehmen. Diese Suchmaschinen bieten Schutz durch ihren sicheren Such- und Surfraum, in dem nur unbedenkliche, kindgerechte Seiten vernetzt und auffindbar sind.
Gefahrenabwehr allein reicht nicht
Kindersuchmaschinen leisten einen erheblichen Beitrag zum präventiven Jugendmedienschutz. Denn hier finden Kinder interessante Seiten, auf denen sie bleiben! Im Gegensatz dazu bieten einige Dienste so genannte Jugendschutzeinstellungen, die nicht-kindgerechte Seiten blockieren sollen (Filterlösungen). Dabei werden jedoch immer wieder auch kindgerechte Seiten oder gar Nachrichten für Kinder gesperrt (Overblocking). Dieser Kollateralschaden ist nicht hinnehmbar, denn damit wird das Kinderrecht auf Information verletzt.
Kinder- und Jugendschutz durch gute Inhalte
Um Kinder zu schützen, reicht es nicht, lediglich potentielle Gefahren abzuwehren. Eine "unschädliche" Seite bietet nicht automatisch auch für Kinder interessante Inhalte. Unverzichtbar sind somit Inhalte, die Kinder weiterbringen und entwicklungsfördernd sind, die Datenschutz hochhalten und auf Tracking verzichten. Solche Angebote werden von den vielfältigen Kinderseiten bereitgestellt. Kindersuchmaschinen machen dieses unüberschaubare Angebot auffindbar und sichtbar - auf kindgerechten Plattformen in kindgerechter Umgebung.
Schulen, Bibliotheken und Gerätehersteller in der Pflicht
Ein ernstgemeinter Kinder- und Jugendschutz in Übereinstimmung mit den digitalen Kinderrechten setzt nicht allein auf Filterlösungen, sondern auf das Bereitstellen von kindgerechten und entwicklungsfördernden Inhalten und Räumen im Internet. Schulen, Bibliotheken und Gerätehersteller stehen in der Verpflichtung, den Zugang dorthin sicherzustellen. Nur so werden die Kinderrechte auf Information, Spiel, Spaß und Mitmachen gewährt.
