Jugendschutz im Internet
Jugendschutz hat das Ziel Kinder und Jugendliche vor Gefahren unterschiedlichster Art zu schützen. Auch im Internet greift der Jugendschutz.
Gesetzliche Grundlage
Der gesetzliche Jugendschutz im Internet in Deutschland ist in verschiedenen Regelwerken verankert:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) - die überarbeitete Fassung ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Medienaufsicht

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen und im Internet. Sie sorgt dafür, dass der Jugenschutz im Internet und privaten Fernsehen eingehalten wird.
Die KJM bietet die Texte des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags als Download sowie weitere Information dazu an.
Eine weitere Übersicht über beide Regelwerke bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit seiner Broschüre
"Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder"