
Jugendmedienschutz
deine Rechte im Netz
Für Kinder gelten bei der Nutzung von Medien gewisse Einschränkungen. Du kennst bestimmt Filme oder Computerspiele, die du noch nicht spielen oder sehen darfst, da du eventuell zu jung bist.
Du hast ein Recht auf Information!
Im Kino darfst du dir nur altersgerechte Filme ansehen. Dies gilt auch für Inhalte im Netz. Ein Ziel des Jugendmedienschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsgefährdenden Inhalten zu schützen. Im Prinzip geht es darum, dass du dir keine Inhalte im Internet angucken sollst, die dir eventuell schaden könnten.
Was macht eigentlich die KJM?
Wer überprüft die Inhalte der Medien?
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) kontrolliert, ob jemand gegen
den Staatsvertrag verstoßen hat. Außerdem hat die KJM sogenannte
Netzregeln für Internetanbieter
festgelegt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass ein Internetanbieter weder
Alkohol noch Tabak auf Kinderseiten bewerben darf.
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Neben der KJM gibt es noch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Die Prüfstelle (BPjM) erstellt eine Liste, die jugendgefährdende Medien beinhaltet. Die dort aufgeführten Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
Jugendschutz.net
Puh, ganz schön viele Institutionen wachen darüber, dass für dich die passenden Angebote im Internet zu finden sind. Aber es gibt noch viele mehr! Jugendschutz.net prüft die Inhalte des Internets. Dort gibt es sogar eine Beschwerdestelle, bei der du beispielsweise illegale Inhalte melden kannst. Klar, ist es aufregend, sich gerade die "verbotenen Seiten" im Internet anzusehen. Dennoch ist es wichtig, dass du eigenverantwortlich im Internet handelst und selbst darauf achtest, gute Internetseiten zu besuchen.
Stand: 12.04.2016