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Jugendschutz? Wer ist denn das?
Viele
reden vom Jugendschutz und kaum einer scheint ihn zu kennen. Die Einen
schreien "Zensur" die anderen wundern sich mit den Jahren,
wie wenig Jugendschutz eigentlich stattfindet im Internet und warum das
offenbar gar nicht mal so einfach ist. Wieder andere erfinden
Zauberprogramme, die aus ein Schweinskram-Internet dann einen Surfraum
für Kinder machen, sagen sie, machen sie aber nicht. Und schon wieder
andere basteln Kinderseiten und sagen das sei Jugendschutz, aber machen
eigentlich alles falsch, was man falsch machen könnte. Dann gibt es
auch noch welche, die fühlen den Jugendschutz im Bauch wie kleine
Schmetterlinge. Das wird dann etwas wirr, will man die ganzen
Pressemeldungen dazu ernstnehmen, wenn alle zwar Jugendschutz sagen,
aber irgendwie von etwas anderem reden.
Das
Problem ist, dass wir nicht in einer Diktatur leben, was eigentlich
auch ganz gut ist, und daher viel konstruktiver Föderalismus entsteht,
der sich manchmal auch etwas selbst blockiert, wenn man sich nicht
einigen kann. Wenn dann 6 Jahre vergehen, ohne dass wirklich viel
deutlich zu sehen ist, ist das allerdings schon hart und vor allem
teuer gewesen. Wie auch immer, ein einfacher Homepagebastler steigt da
auf den ersten Blick natürlich ganz und gar nicht durch. Kleiner
Trost, manch große Redaktion mit großem bewegten Namen bekommt auch
nicht so viel mit.
Um
das mal ein wenig aus einander zu dröseln, soll es folgende Links
inklusive einigen erklärenden Textbausteinen (die hoffentlich
inhaltlich auch stimmig sind) und weiteren Anmerkungen (die sich mehr
aus unseren Erfahrungen anbieten) hier geben. Ach so:
Die
meisten dieser Links sind für Kinder nicht zu empfehlen, da die
dortigen Darstellungen nicht dem entsprechen, was man Kindern zumuten
möchte.
So,
das war es dann auch schon von uns mit Angstmachen, denn wir werden an
dieser Stelle keine Gespenster zeigen, die es zu bannen gilt, um ihnen
den Jugendschutz zu erklären, sondern das was in etwa da ist an
Jugendschutz. Wir versuchen, so durch den Text zu schreiten, damit
Kinder um die 12 Jahre und auch jüngere Jugendliche nicht gleich mit
erschlagen werden und zügig mitlesen können. Es geht ja schließlich
auch irgendwie um sie.
Zuerst
einmal, es gibt da Gesetze. Dazu begeben wir uns auf den Server des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wenn wir
uns das ganz genau einmal durchlesen zumindest aber schon einmal
angucken wollen:
Da
steht z.B. drin wie alt überhaupt Jugendliche sind, und was Kinder
sind. Aber auch, wer überhaupt für den Jugendschutz zuständig ist,
nämlich oft die Bundesländer. Vieles davon kennt man, weil das auch
in etwa z.B. in Spielhallen und Kneipen aushängt, nur eben als DIN A 4
Seite, damit das auch in den Bilderrahmen passt, der meist deutlich und
sofort sichtbar an der Wand hängt.
Dann
gibt es noch die
Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BpjM)
Ihre
Aufgabe besteht z.B. darin, Schriften danach zu prüfen, ob diese im
Sinne des obigen Gesetztes jugendgefährdend sind. Sie setzt
entsprechende Sachen dann auf einen Index. z.B. prüfte sie das in den
Medien oft falsch dargestellte Spiel "Counter Strike" und
entschloss sich gegen eine Indexierung dieses Spiels. Politisch war das
etwas nun ja, es waren halt viele eigenartige Schlagzeilen zu lesen,
aber, dies zeigt, ganz so engstirnig ist man da nicht und es ist auch
nicht so, dass man dort jeder aufgebrausten Stimmung des lieben
Friedens wegen schnell was auf den Index setzt. Das nämlich wäre
nicht so cool. Stellen Sie sich vor, eine Tageszeitung macht
Schlechtwetter, um eine schöne Story zu haben, und die Prüfstelle
gibt nach. Muss ja nicht sein. Druck auf diese Stelle auszuüben,
könnte dazu führen, dass deren Arbeit unglaubwürdig wird, und damit
dann ganz eingestellt werden muss. Schließlich geht es hier um das
Thema Zensur. Das muss man schon behutsam machen können. Private
Medien, die meinen, dass sie hier Einfluss nehmen sollten, verstehen
offenbar unsere Demokratie nicht so ganz. Also, auch mal den
hinterfragen, der da drückt. Aber, das nur am Rande. Um ein wenig
Ausgleich zu schaffen und das nicht so übermächtig werden zu lassen,
gibt es auch eine Freiwillige Selbstkontrolle, etwa die USK, die Sie
ja von den PC-Spielen herkennen. Wenn sich etwas selbst kontrolliert,
so glaubt man, muss man nicht zuviel Kontrolle ausüben. Bei Kinofilmen
kennen sie das auch, die FSK.
Das
Internet aber so anzugehen, geht natürlich nicht, da es ein sehr
flüchtiges Medium ist, anders als Bücher und CD-ROMs. Und es sind
Millionen flüchtiger Seiten. Will man das genauso angehen, würde
nicht nur der Bund der Steuerzahler laut aufschreien, weil das gewaltig
Personal binden würde.
Aber,
das private Fernsehen hingegen erfolgt in einer besonderen Art
Selbstkontrolle, die mehr sich mit den Strukturen der
Öffentlich-Rechtlichen messen kann und sich ebenfalls durch GEZ
finanziert. Zu erwähnen, hier gibt es die interessante Entwicklung der
Medien-Verquickung. D.h. wir haben eben Fernsehen mit einer solchen
Prüfungsinstanz, aber dieses Fernsehen hat wiederum auch Webseiten im
Internet. Die öffentlich-rechtlichen haben auch Webseiten, richtig,
diese dürfen aber nur programmbegleitende Inhalte darauf wiedergeben.
Für
die Prüfung im privaten Fernsehbereich bestehen 14
Landesmedienanstalten (LMA), die sich in der
Arbeitsgemeinschaft der
Landesmedienanstalten (ALM)
wiederfinden.
Dann,
weil das eben alles Ländersache ist, gibt es logischerweise auch noch
die Jugendschutzbehörden in den Ministerien der Länder, die für
diese Aufgaben zuständig sind.
Linkliste vom BM FSFJ der einzelnen
Länderministerien
Problem,
das Internet ist nicht nur auf ein Bundesland begrenzt, also wurde eine
gemeinsame Stelle eingerichtet, und da das Land Rheinland-Pfalz
federführend wirkt, auch dort (in Mainz) eingerichtet
Jugendschutz.net
Ebenfalls
aus dem Gesetz geht hervor, damals gab es eine Trennung zwischen
Inhalts-Anbieter (Content) und Anbieter von Internet-Zugängen und
Speicherplatz (Access)-Provider, dass Untenehmen mit Internet-Angeboten
einen Jugendschutzbeauftragten zu stellen haben, den dann
Jugendschutz.net etwa ansprechen kann, wenn mal was ist.
Jugendschutz.net solle anders als etwa die Landeskriminalämter, die
ermittelnd vorgehen, halt vermittelnd mit den Anbietern in Kontakt
treten und gegebenfalls bestimmte Probleme an die zuständigen LKAs
oder das BKA weiterleiten. Zudem wurde eine Hotline eingerichtet, an
die sich besorgte Bürger wenden können, wenn sie etwas im Internet
entdeckt haben. Dazu mal ein Tipp, Dinge, die bereits im Fernsehen
waren, wissen die natürlich schon. Um diese Hotline zu entlasten muss
man nicht zeigen, dass man im Fernsehen aufgepasst hat.
Jedenfalls,
bevor die Truppen der Landeskriminalpolizei nun stürmen, will man erst
einmal mit den Leuten reden, vielleicht sind sie ja einsichtig.
Erstaunlicherweise war dem auch so in nicht wenigen Fällen. Ja, die
Unternehmen suchten regelrecht von selbst ein Kontakt, da sie ja auch
wissen wollten, was können sie tun, um nicht gegen den Jugendschutz
unnötig zu verstoßen, oder um die Meinung einzuholen, ob der eine
oder andere Schritt den Jugendschutz nicht begünstigen könne im
Internet.
Nun
gut, der zu stellende Jugendschutzbeauftragte ist ein unabhängig
funktionierender Mensch, mit juristischen Kenntnissen natürlich, eben
für die Belange des Jugendschutzes. Damit kleinere Firmen sich so
etwas auch leisten können, dürfen die sich einen solchen teilen.
Daraus ergaben sich dann zwei Instanzen
Freiwillige Selbskontrolle
Multimedia (FSM)
für
die Content-Anbieter und
Verband der deutschen
Internetwirtschaft e.V. (eco)
für
eben Access-Provider und Homepageserver und und und. Sie stellen dann
sozusagen diesen Jugendschutzbeauftragten für ihre Mitglieder. Sie
sind aber nicht für Nicht-Mitglieder zuständig. Mitglieder, die gegen
geltendes Recht verstoßen, müssen damit rechnen, dass sie belastet
werden.
Blöderweise
aber ist ein Haus wie T-Online oder AOL irgendwie beides, Content und
Access, was gängige Computerzeitschriften dann "Portal"
nennen. Aber, das soll hier einmal egal sein. Es bedeutet nur, dass das
alte Telemediengesetzt, das hier strikt trennte, nicht mehr so recht
passte. Beide Einrichtungen richteten ebenfalls Hotlines ein.
Soweit
so gut.
Mit
dem 1.4.2003 hat sich das alles ein kleinwenig mit einem neuen
Rahmengesetz geändert, dem alle Bundesländer zustimmen mussten in
ihren Länderparlament, weil das macht man so in einer
föderalistischen Demokratie wie in Deutschland und es ist ja auch
Ländersache. Der Bund, bzw. die Bundesregierung, kann nicht einfach
sagen, so und so ist jetzt Jugendschutz. Man kann aber etwas
initialisieren.
Staatsvertrag
über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
JMStV)
01.04.2003, Als PDF-File
In
den Medien wurde oft gesagt, dass anlässlich "Der Schüsse von
Erfurt", also dem Ereignis, bei dem ein Schüler mehrere Lehrer
erschoss und man da eine Beziehung zu dem Spiel "Counter Strike"
sah, dieser Neuregelung zustande kam, was so nicht ganz stimmt. Das
sollte sowieso gemacht werden, weil es bisher eigentlich keine sinnige
Regelung in Bezug auf das Internet gab.
Mal
abgesehen davon, dass da einige Dinge neu geregelt wurden, wie etwa die
Kennzeichnungspflicht bei Spielen und das Thema Rauchen etc. wird hier
geregelt, dass eine neue Kommission gebildet wird, vertreten durch 6
Landesmedienanstalten, 4 Ländermnisterien und 2 Mitarbeitern des
Bundes, die unter anderem auch richterliche Gewalt hat. Den Vorsitz hat
immer eine der Landesmedienanstalten. Also, es ist nicht der Staat ganz
oben drauf.
Kommission
für Jugendmedienschutz (KJM)
Dieser
KJM wird Jugendschutz.net dann eingeordnet. Damit ist auf Bundesebene
über eben Ländervertretungen aus staatlichen Stellen und privaten
Medienvertretungen ein Organ geschaffen, dass sich nun mit dem
Leitprinzip "Kontrolle durch Selbstkontrolle" an die Arbeit
macht.
Zwischen
den Zeilen gelesen heißt dies, dass die Landesmedienanstalten, die
über GEZ finanziert Selbstkontrolle im privaten Fernsehbereich
ausübten, nun auch für das Internet zuständig sind, aber eben nicht
ganz allein.
Selbstkontrolle
aber Wie? Ist da die große Frage. Und ebenso, was passiert mit den
kleinen privaten Homepagebastlern? Wer vertritt die eigentlich? Nun ja.
Es wird sich zeigen, ob die großen privaten Medien auch immer für die
Leute im Internet sprechen werden und nicht nur für die großen
privaten Medien.
Vorsitz
hat derzeit mit in Krafttreten des KMStV und der Zusammensetzung der
KJM der Präsident der Bayerischen Landesmedienanstalt BLM, der Prof.
Dr. Wolf-Dieter Ring.
Was
kommt nun? Es fehlt ein Standard für die Selbstkontrolle. Die Aufgabe
der KJM wird sein, etwas zu einem Standard zu machen.
Nun
bemühen sich Einige, sogenannte Codes of Conducts für die
Selbstkontrolle zu schaffen. Ein Beispiel wäre das von der
Online-Industrie ins Leben gerufene ICRA, das vor
allem die Bertelsmannstiftung in Deutschland in den Vordergrund schob.
(Wobei, es gibt große Unternehmen, die nicht zu den ICRA-Mitgliedern
gehören). Dieses sieht im Wesentlichen ein Negativ-Rating vor, also
eine Kennzeichnung der Seiten, ob da irgendetwas Negatives bei ist.
Wobei hier kein Wort über kommerzielle Dinge enthalten ist, obwohl
Werbung ja so eine Sache ist nach dem Jugendschutzgesetz. Parallel
sollen Positiv-Listen Seiten, die unbedenklich für Kinder sind, immer
freigeschaltet belassen. Und damit die Eltern sich das aussuchen
können, was sie wünschen, soll es mehre Positivlisten geben.
Jugendschutz.net testete ICRA, ob es denn auch schön so funktioniert,
wie die Online-Industrie es versprach und stelle fest, dass es leicht
umgangen werden konnte, dass die Kennzeichnungen bei etwa eigentlich
allen großen Portalseiten nicht immer richtig waren und dass viele
Kinderseiten geblockt wurden, ein bisschen zu viele. (TV-Diskurs 24,
April 2003, Zeitschrift der FSF, Freiwillige Selbstkontrolle
Fernsehen). Abgesehen davon, so richtig auf allen Betriebsystemen in
allen Browsern funktioniert es halt nicht. Es gibt dabei zwei
entscheidende Probleme: Erstens, so einfach ist das mit der
Kennzeichnungen bei vielen Angeboten nun auch wieder nicht, und
zweitens, man hat vergessen, die zu ermuntern, die Linklisten im
Kinderseitenbereich hegen und pflegen: Diese sind nämlich oft jene
weiter oben genannten Homepagebastler, wie etwa die Blinde Kuh. Und ob
das sinnig ist, wenn Unternehmen mit ihren Praktikanten pädagogisch
wertvolle Positiv-Listen basteln, ist ernsthaft umstritten. Deshalb
warb die Bertelsmannstiftung ja auch für einen breiten Konsens in der
Gesellschaft, denn, da hat sie ja recht, weil dieser sonst nicht in
ICRA zur vollen Entfaltung kommen kann. Je mehr solcher Listen
bestünden, desto schöner die Auswahl für die verantwortlichen
Begleitpersonen. Ein zweiter anderer Ansatz ist der Erfurter
Netcode, der aus dem Bereich Kirche
(Fernsehen) kommt und etwa einige Kriterien durch den Kinderkanal (Ki.ka)
skizziert bekam. Hierbei geht es um ein Positiv-Rating, also anders als
bei ICRA eben noch zu betonen, nur weil da kein Sex auf den Seiten ist,
muss die Seite nicht unbedingt zumutbar für Kinder sein, sondern hier
müssen pädagogisch wertvolle oder zumindest brauchbare Empfehlungen
eine Rolle spielen. Dennoch, welcher Standard da auch immer kommen mag,
der darf natürlich nicht da kontraproduktiv sein, wo Kinder- und
Jugendschutz im Internet geleistet wird, auch wenn viele Gremien sich
da nicht so ganz genau auskennen. Weit aus gefährlicher ist zu dem,
wenn das ganze nie wirklich aktualisiert und auch gewissenhaft gemacht
wird, surft unter Umständen ein falscher
"Jugendschutzberater" in der Software mit. Hier ist noch ein
Knackpunkt, hängt da kein Herzblut drin, wird es für aktuelle neue
Angebote etwas schwer, wenn niemand sofort etwas tut. Diese Dinge
brauchen also extreme Lebendigkeit und Begeisterung, um überhaupt mit
dem Medium Internet Schritt halten zu können. Ob eine Homepage eines
Kindes, bei der man sicherlich manchmal beide Augen zudrücken muss,
hier eine Chance hat, ist eigentlich nie so richtig aus den
beiliegenden Texten und den diversen Gesprächen heraus zu
interpretieren gewesen. Was diese Verfahren ja einleuchtend macht, ist,
dass man glaubt, das Internet sei irgendwie wie Fernsehen. Ist es aber
nicht, es ist eher ein offener Kanal. Daher sagen viele Stimmen, dass
das Freie Internet ernsthaft zu Schanden kommen könne, ohne das man am
Ende das eigentliche Übel, nämlich die Schreckgespenster mit denen
man ja noch anfangs für den Jugendschutz warb, bannen konnte.
Moral,
Verbot, Kontrolle und Empfehlung
Eine
Sache muss man hier noch zwischen schieben. "Jugendschutz" in
Gesetzen ist eines, "Jugendschutz" in der moralischen
Vorstellung ist etwas anderes. Einleuchtend ist, dass beispielsweise
der Zentralrat der Juden hier ebenso Positionen äußert, wie etwa
politische Parteien und Gruppierungen, kirchliche Stellen und viele
andere auch. Sicher werden Pädagogen Stellung beziehen wollen,
Elternverbände, Kinderschutzorganisationen und so weiter. Nicht immer
passt das alles unter einen Hut. Vor allem kommt ja noch das
Elternprivileg hinzu, dass man nicht so einfach außer Kraft setzen
sollte. Ebenso, Internet schön und gut, nur warum sollte da jetzt mehr
Bewahr-Jugendschutz rein, als im öffentlichen Leben stattfindet?
Verbote und Zensur sind daher die eher letzten Wege, die man gehen
möchte, wenn eben da jemand nicht zum Wohle der Kinder einsichtig ist.
Man muss auch sehen, Kinderrechte und Kinder- und Jugendschutz sind
auch nicht immer das selbe, oder gar immer vereinbar.
Was
dann in Gesetze kommt, wirkt daher meist wie der kleinste gemeinsame
Nenner. Je nach Stärke der Interessenvertretung werden einzelne Punkte
wuchtiger als andere. Nun gut, das soll nicht sagen, dass das was im
Gesetz unter "Jugendschutz" steht, nicht Kinder- und
Jugendliche schützt, sondern nur erklären, warum sich auch dieser
Begriff im Wandel der Zeiten wandelt. Das kennt man von den Filmen, die
einst nur für Erwachsene waren, ja regelrechte Moraldiskussionen
entwickelten, und heute für Kinder ab 6 Jahren frei gegeben sind. Ein
Kind, das eigentlich im Sommer lauter halbnackte Frauen beim Sonnen
sieht, wird sicher nicht so schockiert sein, wenn es entsprechende
Bilder irgendwo anders sieht, etwa auf der Titelseite einer
Illustrierten oder eben im Internet. Es geht daher bei diesen Dingen
eben nicht um halbnackte Frauen, die nun für Heranwachsende bis 18
Jahren zu sperren sind. Das macht deutlich, dass eine Hauruck- und
Weg-damit-Aktion, nicht so wirklich sinnig ist, sondern ein großes
Maß an Fingerspitzengefühl nötig ist, also viel kompetentes Personal
eigentlich. Und es macht deutlich, dass eine Kennzeichnung nicht immer,
eigentlich selten sogar, so einfach sein wird, im Negativen Rating,
sowie im Positiven.
Ein
bisschen diskussionswürdig wird es dann, wenn Gesetze eine Rolle
spielen, die eigentlich nicht Jugendschutz sind, etwa das Urheberrecht,
um mal ein Beispiel zu nennen, was hoffentlich nicht passiert.
Raubkopierschutz richtet sich sicherlich an Jugendliche, ist aber nicht
Jugendschutz. Der Hinweis darauf, was denn Urheberrecht ist und eine
Verletzung dessen an Auswirkungen hat, könnte man als
Jugendschutzmaßnahme, im Sinne einer Prävention verstehen. Das kann
also ein ganz weiter Begriff werden.
Um
da etwas Trennung hineinzuzaubern, spricht man auch oft von Jugendgefährdend
und Jugendbeeinträchtigend. Das ist ein Unterschied. Es wäre
keine Empfehlung zu sagen, bei Seite XY ist nicht jugendgefährdend,
sondern das sollte sie ja auch nicht sein. Es wäre eher eine
Empfehlung, wenn gesagt wird, die Seite XY ist nicht
jugendbeeinträchtigend, im Gegenteil sie fördert die Entfaltung der
Bedürfnisse der Kinder, oder so ähnlich. Eine solche Liste wird
natürlich auch erstellt, etwa beim
Deutschen Jugendinstitut (DJI)
Kinder
im Internet: Medienpädagogische Informationen für Erwachsene
Solche
Listen findet man auf Bildungsserver, auf Servern von Jugendbehörden
und an vielen anderen Stellen. Allerdings hängt die Qualität dieser
Listen natürlich immer davon ab, wie kompetent und fleißig die Pflege
ist. Veraltete und auch kompetenzschwache Empfehlungen kann man
eigentlich getrost in die Tonne treten.
Bei
den Jugendschutzmaßnahmen geht es in erster Linie um
jugendgefährdende Dinge. Wenn eine Kinderseite zudem auch die
jugendbeeinträchtigende Dinge unterlässt, die wie gesagt eben nicht
gesetzlich geregelt sind, muss das nicht schaden. Ein Beispiel. Wenn
Sie Links anbieten zu externen Seiten, können sie überlegen, ob das
sinnig ist, sich vom Inhalt der verlinkten Seite zu distanzieren.
Rechtlich okay, aber ist es dies auch moralisch und ist es ein idealer
Marketingeffekt? Hier wäre zumindest eine Risikominimierung ein
brauchbarer Schritt, nicht jetzt Risikominimierung für den Anbieter,
sondern für die Kinder. Denn, bei allem spielt auch die
"Absicht" also das "Eigeninteresse" immer eine
Rolle in den Ermessensfragen. Das ist wie Gefahr am Arbeitsplatz. Es
ist nicht verboten, unfallträchtige Dinge zu belassen. Aber, es
könnte einen Kollegen davor bewahren, sich unnötig weh zu tun. Somit
gehört die Gefahrenbeseitigung eh zum Handwerkerehrencodex. Stolpert
der Kollege dennoch, wäre es im Nachhinein ganz gut, wenn da nicht
Schusseligkeit oder gar Schlampigkeit im Spiel gewesen wäre, man also
die Gefahr hätte beseitigen können. Alle Gefahrenquellen kann man
nicht beseitigen, denn zwischendurch soll man ja auch noch arbeiten.
Dies besagt, Sie sollten Kinderseiten nicht nur so machen, dass sie
kein Problem mit dem Jugendschutzgesetzen bekommen, sondern können sie
auch so machen, dass zudem ihre Schützlinge auf den Seiten, möglichst
wenigen Gefahren ausgesetzt sind, also möglichst sichere Wege
unbedenklich gehen können. Um hier Anreize zu schaffen für alle und
jeden, gibt es schon seit langer Zeit diverse Auszeichnungen für das
Engagement um den Kinder- und Jugendschutz und an diversen Stehlen
ebenso dringliche Empfehlungen, dieses oder jenes den Kindern zu
zuführen. Ein Beispiel ist der "Spatz von Gera/Erfurt" für
das Kinderfernsehen. Andere Beispiele, die sich mehr auf Internet
beziehen, sind Surftipps für Eltern und Pädagogen. Das macht schon
Sinn da gelistet zu sein. Die Blinde Kuh ist da sehr oft gelistet, und
man merkt, das bringt auch viele Besucher auf die Seiten. Also,
irgendwo dazwischen, Verbote, Kontrolle und Empfehlungen wirken für
den Jugendschutz. Dabei sollte man aber nicht zu sehr darauf drängeln,
dass einem Empfehlungen ausgesprochen werden, denn dann sind diese von
dem Anbieter sinnlos für alle. Und gut wäre auch, seine Lobbyarbeit
nicht zu sehr dann auszudehnen, um Empfehlungen für die Konkurrenz zu
vermeiden, auch das durchlöchert am Ende den Jugendschutz. Man sollte
auch keine Pseudo-Gremien mit seinen Partnern oder mit Abhängigen
Dritten bilden und sich gegenseitig empfehlen, denn das ist deutlich
Täuschung. Sie sehen, es gibt viel Moral in diesem Spiel und daher
auch viel Schummel und viel Lobbyarbeit.
Es
gibt noch ein kleines Problem, das Gesetz sieht vor, dass nicht einfach
für Kinder und nicht für Kinder getrennt wird, sondern eine Trennung
altersgerecht und teils eben auch kontextgerecht sein muss. Letzteres
ergibt sich ein klein wenig aus dem Eltern-Privilig in der Erziehung
und aus der Tatsache, dass Lehrer bestimmte Themen ansurfen wollen, mit
den Kindern, die eben nicht nur Game and Fun mit Kaufanregungen sind,
sondern durch aus ein Thema wie etwa "Anne Frank" oder
"Sexualität" sein könnten. Oder sie wollen vielleicht auch
eine große Suchmaschine mit den Kinder zusammen benutzen, oh oh. Aber,
das Problem besteht eigentlich schon, falls sie die Homepage ihrer
Grundschule ansurfen möchten und das auf einmal gar nicht mehr geht.
Das
zweite Problem ist, das ist ja alles schön und gut, aber wie gesagt,
unter den Anbietern im Internet für Kinder sind ja nicht nur Industrie
(wo genau ist die eigentlich) und Öffentlich-Rechtliche
Sendeanstalten, sondern eigentlich seit Jahren eher privat engagierte
Kinderseiten, die genau dafür auch mehrfach ausgezeichnet wurden, aber
keineswegs finanziell so stabil wie die anderen Anbieter und
Interessenvertreter sind. Hier besteht die große Sorge, werden diese
nicht schnellsten stabilisiert, wird Seite für Seite geschlossen, und
damit auch Stück für Stück der bereits vorhandene Kinder- und
Jugendschutz im Internet, der aus dem Internet selbst heraus erstanden
ist. Die Vision, das Internet sei ein einziger Sauladen, und da müssen
nun mal Profis mit Jugendschutz ran, stimmt ja so nicht ganz. Durch das
vielfältige Angebot der Kinderseitenlandschaft surfen Kinder in
großer Anzahl eben nicht in den Angeboten mit Kaufanregungen und
anderen Tricks der Erwachsenen, sondern in einem für sie extra
gemachten Surfraum. Die hohe Nutzung dieser Seiten macht deutlich,
Kinder und Eltern finden das so auch ganz gut so.
Fast
wäre etwa die Blinde Kuh so wie viele andere, nicht mehr da gewesen,
weil sie so viel Erfolg hat, dass die erhöhte Belastung die Betreiber
ruiniert hätte, wenn ganz Deutschland den Kindern in der Schule etwa,
Internet mit der Blinden Kuh beibringt, ohne sich zu fragen, wie man
das finanzieren möchte. Damit sie nicht abschalten muss, übernahm
Ende 2002 das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend mit dem Hinweis, hier sei ein wichtiges Stück aktiver
Jugendschutz im Internet unbedingt zu halten, die reinen Traffic-Kosten
der Blinden Kuh.
In
diesem Sektor muss natürlich einiges noch getan werden, denn Kinder-
und Jugendschutz im Internet heißt ja nicht allein, dass man Seiten
nicht ganz zu brutal macht oder Seiten gar entfernt, die gegen den
Jugendschutz massiv verstoßen, sondern eben auch, dass man den Kindern
im Internet einen Platz zum Surfen anzubieten weiß, damit die eben
nicht irgendwie irgendwo verloren gehen. Dabei ist das Problem ja gar
nicht mal "Schund und Schmuddel" wie manche sagen, sondern
die Grauzone. Nur 0190er Klingeltöne sich an sein Handy zu schicken
und Preisausschreiben der Werbeindustrie zu spielen, wird als Grund
für den erforderlichen Zugang der Kinder ins Internet nicht ganz
ausreichen. Zudem ist der Ansatz ja falsch, nur zu filtern, denn man
kann nicht das ganze Internet kindgerecht machen. Es ist ja kein
Spielplatz und die Erwachsenen wollen ja auch Seiten haben, die sie
anklicken können und nicht gerade wie die WDR Maus daher kommen.
Da
alle Maßnahmen irgendwie auch sinnvoll sind, muss natürlich auf
Koexistenz und Kooperation gegangen werden. Führende Anbieter aus dem
Bereich der unabhängigen Kinderseiten gründeten daher die
Arbeitsgemeinschaft
Vernetzter Kinderseiten - Seitenstark.de
damit
auch aus dieser Ecke ein Ansprechpartner existiert und damit andere
Interessenvertreter nicht das Problem haben, diese Gruppe nicht in ihre
Gedankengänge mit einzuspinnen, nur weil sie das Internet nicht so
genau in diesem Sektor kennen oder darüber auch pünktlich informiert
wurden.
Diese
Arbeitsgemeinschaft ist mehr den Gesetzen des World Wide Web
strukturell angepasst, da sie ja daher kommt. Dies hat ein klein wenig
den Nachteil, dass die außerhalb des Internets vorhandene
Interessenlandschaft nicht unbedingt so gestaltet ist, dass man sich
nun hier gut einordnen könnte. Weder finanziert sich diese Gruppierung
über spezielle Steuergelder noch über die GEZ, noch über Beiträge
industrieller Unternehmen. Kleiner Haken, das Internet ist ja
dezentral, auch diese Arbeitsgemeinschaft, was aber bei
Internet-Anbietern sicherlich eine leichte Übung ist, besonders bei
denen, die es schon über 5 Jahre so machen.
Das
oberste Ziel von Seitenstark ist es, die vom Aussterben bedrohten
unabhängigen Kinderseiten zu stärken. Ein bisschen Internet muss ja
bleiben können. Kinder brauchen somit keine neuen Reservate im
Internet, sondern eigentlich nur eine zuverlässige und stabile
Kinderseitenlandschaft. Ebenso wird diese Arbeitsgemeinschaft
verhindern, dass übereifrige Unternehmen versehentlich aus welchen
Gründen auch immer, Filtersoftware an Eltern verkaufen, die diese
Kinderseitenlandschaft dann nicht mehr voll und ganz zugänglich macht
und so den vorhandenen Kinder- und Jugendschutz im Internet auch noch
erheblich schadet.
In
der Hoffnung, das halbwegs überschaubar wiedergegeben, und außer der
Erwähnungen der letzten Abschnitte niemand Zuständiges versehentlich
unglücklich gemacht zu haben
Die
Blinden Kühe
siehe
zudem: Infos zum Thema
"geblockte Kinderseiten durch Filtersoftware"
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