Die Blinde Kuh - Suchmaschine für Kinder
Die Suchmaschine für Kinder - ©1997 Birgit Bachmann und Stefan R. Müller
Informationen zur Blinden Kuh : Jugendschutz im Internet?
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Jugendschutz? Wer ist denn das?

Viele reden vom Jugendschutz und kaum einer scheint ihn zu kennen. Die Einen schreien "Zensur" die anderen wundern sich mit den Jahren, wie wenig Jugendschutz eigentlich stattfindet im Internet und warum das offenbar gar nicht mal so einfach ist. Wieder andere erfinden Zauberprogramme, die aus ein Schweinskram-Internet dann einen Surfraum für Kinder machen, sagen sie, machen sie aber nicht. Und schon wieder andere basteln Kinderseiten und sagen das sei Jugendschutz, aber machen eigentlich alles falsch, was man falsch machen könnte. Dann gibt es auch noch welche, die fühlen den Jugendschutz im Bauch wie kleine Schmetterlinge. Das wird dann etwas wirr, will man die ganzen Pressemeldungen dazu ernstnehmen, wenn alle zwar Jugendschutz sagen, aber irgendwie von etwas anderem reden.

Das Problem ist, dass wir nicht in einer Diktatur leben, was eigentlich auch ganz gut ist, und daher viel konstruktiver Föderalismus entsteht, der sich manchmal auch etwas selbst blockiert, wenn man sich nicht einigen kann. Wenn dann 6 Jahre vergehen, ohne dass wirklich viel deutlich zu sehen ist, ist das allerdings schon hart und vor allem teuer gewesen. Wie auch immer, ein einfacher Homepagebastler steigt da auf den ersten Blick natürlich ganz und gar nicht durch. Kleiner Trost, manch große Redaktion mit großem bewegten Namen bekommt auch nicht so viel mit.

Um das mal ein wenig aus einander zu dröseln, soll es folgende Links inklusive einigen erklärenden Textbausteinen (die hoffentlich inhaltlich auch stimmig sind) und weiteren Anmerkungen (die sich mehr aus unseren Erfahrungen anbieten) hier geben. Ach so:

Die meisten dieser Links sind für Kinder nicht zu empfehlen, da die dortigen Darstellungen nicht dem entsprechen, was man Kindern zumuten möchte. 

So, das war es dann auch schon von uns mit Angstmachen, denn wir werden an dieser Stelle keine Gespenster zeigen, die es zu bannen gilt, um ihnen den Jugendschutz zu erklären, sondern das was in etwa da ist an Jugendschutz. Wir versuchen, so durch den Text zu schreiten, damit Kinder um die 12 Jahre und auch jüngere Jugendliche nicht gleich mit erschlagen werden und zügig mitlesen können. Es geht ja schließlich auch irgendwie um sie.

Zuerst einmal, es gibt da Gesetze. Dazu begeben wir uns auf den Server des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wenn wir uns das ganz genau einmal durchlesen zumindest aber schon einmal angucken wollen:

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
26.07.2002,
Als PDF-File

Da steht z.B. drin wie alt überhaupt Jugendliche sind, und was Kinder sind. Aber auch, wer überhaupt für den Jugendschutz zuständig ist, nämlich oft die Bundesländer. Vieles davon kennt man, weil das auch in etwa z.B. in Spielhallen und Kneipen aushängt, nur eben als DIN A 4 Seite, damit das auch in den Bilderrahmen passt, der meist deutlich und sofort sichtbar an der Wand hängt.

Dann gibt es noch die

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM)

Ihre Aufgabe besteht z.B. darin, Schriften danach zu prüfen, ob diese im Sinne des obigen Gesetztes jugendgefährdend sind. Sie setzt entsprechende Sachen dann auf einen Index. z.B. prüfte sie das in den Medien oft falsch dargestellte Spiel "Counter Strike" und entschloss sich gegen eine Indexierung dieses Spiels. Politisch war das etwas nun ja, es waren halt viele eigenartige Schlagzeilen zu lesen, aber, dies zeigt, ganz so engstirnig ist man da nicht und es ist auch nicht so, dass man dort jeder aufgebrausten Stimmung des lieben Friedens wegen schnell was auf den Index setzt. Das nämlich wäre nicht so cool. Stellen Sie sich vor, eine Tageszeitung macht Schlechtwetter, um eine schöne Story zu haben, und die Prüfstelle gibt nach. Muss ja nicht sein. Druck auf diese Stelle auszuüben, könnte dazu führen, dass deren Arbeit unglaubwürdig wird, und damit dann ganz eingestellt werden muss. Schließlich geht es hier um das Thema Zensur. Das muss man schon behutsam machen können. Private Medien, die meinen, dass sie hier Einfluss nehmen sollten, verstehen offenbar unsere Demokratie nicht so ganz. Also, auch mal den hinterfragen, der da drückt. Aber, das nur am Rande. Um ein wenig Ausgleich zu schaffen und das nicht so übermächtig werden zu lassen, gibt es auch eine Freiwillige Selbstkontrolle, etwa die USK, die Sie ja von den PC-Spielen herkennen. Wenn sich etwas selbst kontrolliert, so glaubt man, muss man nicht zuviel Kontrolle ausüben. Bei Kinofilmen kennen sie das auch, die FSK.

Das Internet aber so anzugehen, geht natürlich nicht, da es ein sehr flüchtiges Medium ist, anders als Bücher und CD-ROMs. Und es sind Millionen flüchtiger Seiten. Will man das genauso angehen, würde nicht nur der Bund der Steuerzahler laut aufschreien, weil das gewaltig Personal binden würde.

Aber, das private Fernsehen hingegen erfolgt in einer besonderen Art Selbstkontrolle, die mehr sich mit den Strukturen der Öffentlich-Rechtlichen messen kann und sich ebenfalls durch GEZ finanziert. Zu erwähnen, hier gibt es die interessante Entwicklung der Medien-Verquickung. D.h. wir haben eben Fernsehen mit einer solchen Prüfungsinstanz, aber dieses Fernsehen hat wiederum auch Webseiten im Internet. Die öffentlich-rechtlichen haben auch Webseiten, richtig, diese dürfen aber nur programmbegleitende Inhalte darauf wiedergeben.

Für die Prüfung im privaten Fernsehbereich bestehen 14 Landesmedienanstalten (LMA), die sich in der 

Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)

wiederfinden.

Dann, weil das eben alles Ländersache ist, gibt es logischerweise auch noch die Jugendschutzbehörden in den Ministerien der Länder, die für diese Aufgaben zuständig sind.

Linkliste vom BM FSFJ der einzelnen Länderministerien

Problem, das Internet ist nicht nur auf ein Bundesland begrenzt, also wurde eine gemeinsame Stelle eingerichtet, und da das Land Rheinland-Pfalz federführend wirkt, auch dort (in Mainz) eingerichtet

Jugendschutz.net

Ebenfalls aus dem Gesetz geht hervor, damals gab es eine Trennung zwischen Inhalts-Anbieter (Content) und Anbieter von Internet-Zugängen und Speicherplatz (Access)-Provider, dass Untenehmen mit Internet-Angeboten einen Jugendschutzbeauftragten zu stellen haben, den dann Jugendschutz.net etwa ansprechen kann, wenn mal was ist. Jugendschutz.net solle anders als etwa die Landeskriminalämter, die ermittelnd vorgehen, halt vermittelnd mit den Anbietern in Kontakt treten und gegebenfalls bestimmte Probleme an die zuständigen LKAs oder das BKA weiterleiten. Zudem wurde eine Hotline eingerichtet, an die sich besorgte Bürger wenden können, wenn sie etwas im Internet entdeckt haben. Dazu mal ein Tipp, Dinge, die bereits im Fernsehen waren, wissen die natürlich schon. Um diese Hotline zu entlasten muss man nicht zeigen, dass man im Fernsehen aufgepasst hat.

Jedenfalls, bevor die Truppen der Landeskriminalpolizei nun stürmen, will man erst einmal mit den Leuten reden, vielleicht sind sie ja einsichtig. Erstaunlicherweise war dem auch so in nicht wenigen Fällen. Ja, die Unternehmen suchten regelrecht von selbst ein Kontakt, da sie ja auch wissen wollten, was können sie tun, um nicht gegen den Jugendschutz unnötig zu verstoßen, oder um die Meinung einzuholen, ob der eine oder andere Schritt den Jugendschutz nicht begünstigen könne im Internet.

Nun gut, der zu stellende Jugendschutzbeauftragte ist ein unabhängig funktionierender Mensch, mit juristischen Kenntnissen natürlich, eben für die Belange des Jugendschutzes. Damit kleinere Firmen sich so etwas auch leisten können, dürfen die sich einen solchen teilen. Daraus ergaben sich dann zwei Instanzen

Freiwillige Selbskontrolle Multimedia (FSM)

für die Content-Anbieter und

Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco)

für eben Access-Provider und Homepageserver und und und. Sie stellen dann sozusagen diesen Jugendschutzbeauftragten für ihre Mitglieder. Sie sind aber nicht für Nicht-Mitglieder zuständig. Mitglieder, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen damit rechnen, dass sie belastet werden.

Blöderweise aber ist ein Haus wie T-Online oder AOL irgendwie beides, Content und Access, was gängige Computerzeitschriften dann "Portal" nennen. Aber, das soll hier einmal egal sein. Es bedeutet nur, dass das alte Telemediengesetzt, das hier strikt trennte, nicht mehr so recht passte. Beide Einrichtungen richteten ebenfalls Hotlines ein.

Soweit so gut.

Mit dem 1.4.2003 hat sich das alles ein kleinwenig mit einem neuen Rahmengesetz geändert, dem alle Bundesländer zustimmen mussten in ihren Länderparlament, weil das macht man so in einer föderalistischen Demokratie wie in Deutschland und es ist ja auch Ländersache. Der Bund, bzw. die Bundesregierung, kann nicht einfach sagen, so und so ist jetzt Jugendschutz. Man kann aber etwas initialisieren.

Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV)
01.04.2003, Als PDF-File

In den Medien wurde oft gesagt, dass anlässlich "Der Schüsse von Erfurt", also dem Ereignis, bei dem ein Schüler mehrere Lehrer erschoss und man da eine Beziehung zu dem Spiel "Counter Strike" sah, dieser Neuregelung zustande kam, was so nicht ganz stimmt. Das sollte sowieso gemacht werden, weil es bisher eigentlich keine sinnige Regelung in Bezug auf das Internet gab.

Mal abgesehen davon, dass da einige Dinge neu geregelt wurden, wie etwa die Kennzeichnungspflicht bei Spielen und das Thema Rauchen etc. wird hier geregelt, dass eine neue Kommission gebildet wird, vertreten durch 6 Landesmedienanstalten, 4 Ländermnisterien und 2 Mitarbeitern des Bundes, die unter anderem auch richterliche Gewalt hat. Den Vorsitz hat immer eine der Landesmedienanstalten. Also, es ist nicht der Staat ganz oben drauf.

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Dieser KJM wird Jugendschutz.net dann eingeordnet. Damit ist auf Bundesebene über eben Ländervertretungen aus staatlichen Stellen und privaten Medienvertretungen ein Organ geschaffen, dass sich nun mit dem Leitprinzip "Kontrolle durch Selbstkontrolle" an die Arbeit macht.

Zwischen den Zeilen gelesen heißt dies, dass die Landesmedienanstalten, die über GEZ finanziert Selbstkontrolle im privaten Fernsehbereich ausübten, nun auch für das Internet zuständig sind, aber eben nicht ganz allein.

Selbstkontrolle aber Wie? Ist da die große Frage. Und ebenso, was passiert mit den kleinen privaten Homepagebastlern? Wer vertritt die eigentlich? Nun ja. Es wird sich zeigen, ob die großen privaten Medien auch immer für die Leute im Internet sprechen werden und nicht nur für die großen privaten Medien.

Vorsitz hat derzeit mit in Krafttreten des KMStV und der Zusammensetzung der KJM der Präsident der Bayerischen Landesmedienanstalt BLM, der Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Was kommt nun? Es fehlt ein Standard für die Selbstkontrolle. Die Aufgabe der KJM wird sein, etwas zu einem Standard zu machen.

Nun bemühen sich Einige, sogenannte Codes of Conducts für die Selbstkontrolle zu schaffen. Ein Beispiel wäre das von der Online-Industrie ins Leben gerufene ICRA, das vor allem die Bertelsmannstiftung in Deutschland in den Vordergrund schob. (Wobei, es gibt große Unternehmen, die nicht zu den ICRA-Mitgliedern gehören). Dieses sieht im Wesentlichen ein Negativ-Rating vor, also eine Kennzeichnung der Seiten, ob da irgendetwas Negatives bei ist. Wobei hier kein Wort über kommerzielle Dinge enthalten ist, obwohl Werbung ja so eine Sache ist nach dem Jugendschutzgesetz. Parallel sollen Positiv-Listen Seiten, die unbedenklich für Kinder sind, immer freigeschaltet belassen. Und damit die Eltern sich das aussuchen können, was sie wünschen, soll es mehre Positivlisten geben. Jugendschutz.net testete ICRA, ob es denn auch schön so funktioniert, wie die Online-Industrie es versprach und stelle fest, dass es leicht umgangen werden konnte, dass die Kennzeichnungen bei etwa eigentlich allen großen Portalseiten nicht immer richtig waren und dass viele Kinderseiten geblockt wurden, ein bisschen zu viele. (TV-Diskurs 24, April 2003, Zeitschrift der FSF, Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen). Abgesehen davon, so richtig auf allen Betriebsystemen in allen Browsern funktioniert es halt nicht. Es gibt dabei zwei entscheidende Probleme: Erstens, so einfach ist das mit der Kennzeichnungen bei vielen Angeboten nun auch wieder nicht, und zweitens, man hat vergessen, die zu ermuntern, die Linklisten im Kinderseitenbereich hegen und pflegen: Diese sind nämlich oft jene weiter oben genannten Homepagebastler, wie etwa die Blinde Kuh. Und ob das sinnig ist, wenn Unternehmen mit ihren Praktikanten pädagogisch wertvolle Positiv-Listen basteln, ist ernsthaft umstritten. Deshalb warb die Bertelsmannstiftung ja auch für einen breiten Konsens in der Gesellschaft, denn, da hat sie ja recht, weil dieser sonst nicht in ICRA zur vollen Entfaltung kommen kann. Je mehr solcher Listen bestünden, desto schöner die Auswahl für die verantwortlichen Begleitpersonen. Ein zweiter anderer Ansatz ist der Erfurter Netcode, der aus dem Bereich Kirche (Fernsehen) kommt und etwa einige Kriterien durch den Kinderkanal (Ki.ka) skizziert bekam. Hierbei geht es um ein Positiv-Rating, also anders als bei ICRA eben noch zu betonen, nur weil da kein Sex auf den Seiten ist, muss die Seite nicht unbedingt zumutbar für Kinder sein, sondern hier müssen pädagogisch wertvolle oder zumindest brauchbare Empfehlungen eine Rolle spielen. Dennoch, welcher Standard da auch immer kommen mag, der darf natürlich nicht da kontraproduktiv sein, wo Kinder- und Jugendschutz im Internet geleistet wird, auch wenn viele Gremien sich da nicht so ganz genau auskennen. Weit aus gefährlicher ist zu dem, wenn das ganze nie wirklich aktualisiert und auch gewissenhaft gemacht wird, surft unter Umständen ein falscher "Jugendschutzberater" in der Software mit. Hier ist noch ein Knackpunkt, hängt da kein Herzblut drin, wird es für aktuelle neue Angebote etwas schwer, wenn niemand sofort etwas tut. Diese Dinge brauchen also extreme Lebendigkeit und Begeisterung, um überhaupt mit dem Medium Internet Schritt halten zu können. Ob eine Homepage eines Kindes, bei der man sicherlich manchmal beide Augen zudrücken muss, hier eine Chance hat, ist eigentlich nie so richtig aus den beiliegenden Texten und den diversen Gesprächen heraus zu interpretieren gewesen. Was diese Verfahren ja einleuchtend macht, ist, dass man glaubt, das Internet sei irgendwie wie Fernsehen. Ist es aber nicht, es ist eher ein offener Kanal. Daher sagen viele Stimmen, dass das Freie Internet ernsthaft zu Schanden kommen könne, ohne das man am Ende das eigentliche Übel, nämlich die Schreckgespenster mit denen man ja noch anfangs für den Jugendschutz warb, bannen konnte.

Moral, Verbot, Kontrolle und Empfehlung

Eine Sache muss man hier noch zwischen schieben. "Jugendschutz" in Gesetzen ist eines, "Jugendschutz" in der moralischen Vorstellung ist etwas anderes. Einleuchtend ist, dass beispielsweise der Zentralrat der Juden hier ebenso Positionen äußert, wie etwa politische Parteien und Gruppierungen, kirchliche Stellen und viele andere auch. Sicher werden Pädagogen Stellung beziehen wollen, Elternverbände, Kinderschutzorganisationen und so weiter. Nicht immer passt das alles unter einen Hut. Vor allem kommt ja noch das Elternprivileg hinzu, dass man nicht so einfach außer Kraft setzen sollte. Ebenso, Internet schön und gut, nur warum sollte da jetzt mehr Bewahr-Jugendschutz rein, als im öffentlichen Leben stattfindet? Verbote und Zensur sind daher die eher letzten Wege, die man gehen möchte, wenn eben da jemand nicht zum Wohle der Kinder einsichtig ist. Man muss auch sehen, Kinderrechte und Kinder- und Jugendschutz sind auch nicht immer das selbe, oder gar immer vereinbar.

Was dann in Gesetze kommt, wirkt daher meist wie der kleinste gemeinsame Nenner. Je nach Stärke der Interessenvertretung werden einzelne Punkte wuchtiger als andere. Nun gut, das soll nicht sagen, dass das was im Gesetz unter "Jugendschutz" steht, nicht Kinder- und Jugendliche schützt, sondern nur erklären, warum sich auch dieser Begriff im Wandel der Zeiten wandelt. Das kennt man von den Filmen, die einst nur für Erwachsene waren, ja regelrechte Moraldiskussionen entwickelten, und heute für Kinder ab 6 Jahren frei gegeben sind. Ein Kind, das eigentlich im Sommer lauter halbnackte Frauen beim Sonnen sieht, wird sicher nicht so schockiert sein, wenn es entsprechende Bilder irgendwo anders sieht, etwa auf der Titelseite einer Illustrierten oder eben im Internet. Es geht daher bei diesen Dingen eben nicht um halbnackte Frauen, die nun für Heranwachsende bis 18 Jahren zu sperren sind. Das macht deutlich, dass eine Hauruck- und Weg-damit-Aktion, nicht so wirklich sinnig ist, sondern ein großes Maß an Fingerspitzengefühl nötig ist, also viel kompetentes Personal eigentlich. Und es macht deutlich, dass eine Kennzeichnung nicht immer, eigentlich selten sogar, so einfach sein wird, im Negativen Rating, sowie im Positiven.

Ein bisschen diskussionswürdig wird es dann, wenn Gesetze eine Rolle spielen, die eigentlich nicht Jugendschutz sind, etwa das Urheberrecht, um mal ein Beispiel zu nennen, was hoffentlich nicht passiert. Raubkopierschutz richtet sich sicherlich an Jugendliche, ist aber nicht Jugendschutz. Der Hinweis darauf, was denn Urheberrecht ist und eine Verletzung dessen an Auswirkungen hat, könnte man als Jugendschutzmaßnahme, im Sinne einer Prävention verstehen. Das kann also ein ganz weiter Begriff werden. 

Um da etwas Trennung hineinzuzaubern, spricht man auch oft von Jugendgefährdend und Jugendbeeinträchtigend. Das ist ein Unterschied. Es wäre keine Empfehlung zu sagen, bei Seite XY ist nicht jugendgefährdend, sondern das sollte sie ja auch nicht sein. Es wäre eher eine Empfehlung, wenn gesagt wird, die Seite XY ist nicht jugendbeeinträchtigend, im Gegenteil sie fördert die Entfaltung der Bedürfnisse der Kinder, oder so ähnlich. Eine solche Liste wird natürlich auch erstellt, etwa beim

Deutschen Jugendinstitut (DJI)
Kinder im Internet: Medienpädagogische Informationen für Erwachsene

Solche Listen findet man auf Bildungsserver, auf Servern von Jugendbehörden und an vielen anderen Stellen. Allerdings hängt die Qualität dieser Listen natürlich immer davon ab, wie kompetent und fleißig die Pflege ist. Veraltete und auch kompetenzschwache Empfehlungen kann man eigentlich getrost in die Tonne treten.

Bei den Jugendschutzmaßnahmen geht es in erster Linie um jugendgefährdende Dinge. Wenn eine Kinderseite zudem auch die jugendbeeinträchtigende Dinge unterlässt, die wie gesagt eben nicht gesetzlich geregelt sind, muss das nicht schaden. Ein Beispiel. Wenn Sie Links anbieten zu externen Seiten, können sie überlegen, ob das sinnig ist, sich vom Inhalt der verlinkten Seite zu distanzieren. Rechtlich okay, aber ist es dies auch moralisch und ist es ein idealer Marketingeffekt? Hier wäre zumindest eine Risikominimierung ein brauchbarer Schritt, nicht jetzt Risikominimierung für den Anbieter, sondern für die Kinder. Denn, bei allem spielt auch die "Absicht" also das "Eigeninteresse" immer eine Rolle in den Ermessensfragen. Das ist wie Gefahr am Arbeitsplatz. Es ist nicht verboten, unfallträchtige Dinge zu belassen. Aber, es könnte einen Kollegen davor bewahren, sich unnötig weh zu tun. Somit gehört die Gefahrenbeseitigung eh zum Handwerkerehrencodex. Stolpert der Kollege dennoch, wäre es im Nachhinein ganz gut, wenn da nicht Schusseligkeit oder gar Schlampigkeit im Spiel gewesen wäre, man also die Gefahr hätte beseitigen können. Alle Gefahrenquellen kann man nicht beseitigen, denn zwischendurch soll man ja auch noch arbeiten. Dies besagt, Sie sollten Kinderseiten nicht nur so machen, dass sie kein Problem mit dem Jugendschutzgesetzen bekommen, sondern können sie auch so machen, dass zudem ihre Schützlinge auf den Seiten, möglichst wenigen Gefahren ausgesetzt sind, also möglichst sichere Wege unbedenklich gehen können. Um hier Anreize zu schaffen für alle und jeden, gibt es schon seit langer Zeit diverse Auszeichnungen für das Engagement um den Kinder- und Jugendschutz und an diversen Stehlen ebenso dringliche Empfehlungen, dieses oder jenes den Kindern zu zuführen. Ein Beispiel ist der "Spatz von Gera/Erfurt" für das Kinderfernsehen. Andere Beispiele, die sich mehr auf Internet beziehen, sind Surftipps für Eltern und Pädagogen. Das macht schon Sinn da gelistet zu sein. Die Blinde Kuh ist da sehr oft gelistet, und man merkt, das bringt auch viele Besucher auf die Seiten. Also, irgendwo dazwischen, Verbote, Kontrolle und Empfehlungen wirken für den Jugendschutz. Dabei sollte man aber nicht zu sehr darauf drängeln, dass einem Empfehlungen ausgesprochen werden, denn dann sind diese von dem Anbieter sinnlos für alle. Und gut wäre auch, seine Lobbyarbeit nicht zu sehr dann auszudehnen, um Empfehlungen für die Konkurrenz zu vermeiden, auch das durchlöchert am Ende den Jugendschutz. Man sollte auch keine Pseudo-Gremien mit seinen Partnern oder mit Abhängigen Dritten bilden und sich gegenseitig empfehlen, denn das ist deutlich Täuschung. Sie sehen, es gibt viel Moral in diesem Spiel und daher auch viel Schummel und viel Lobbyarbeit.

Es gibt noch ein kleines Problem, das Gesetz sieht vor, dass nicht einfach für Kinder und nicht für Kinder getrennt wird, sondern eine Trennung altersgerecht und teils eben auch kontextgerecht sein muss. Letzteres ergibt sich ein klein wenig aus dem Eltern-Privilig in der Erziehung und aus der Tatsache, dass Lehrer bestimmte Themen ansurfen wollen, mit den Kindern, die eben nicht nur Game and Fun mit Kaufanregungen sind, sondern durch aus ein Thema wie etwa "Anne Frank" oder "Sexualität" sein könnten. Oder sie wollen vielleicht auch eine große Suchmaschine mit den Kinder zusammen benutzen, oh oh. Aber, das Problem besteht eigentlich schon, falls sie die Homepage ihrer Grundschule ansurfen möchten und das auf einmal gar nicht mehr geht.

Das zweite Problem ist, das ist ja alles schön und gut, aber wie gesagt, unter den Anbietern im Internet für Kinder sind ja nicht nur Industrie (wo genau ist die eigentlich) und Öffentlich-Rechtliche Sendeanstalten, sondern eigentlich seit Jahren eher privat engagierte Kinderseiten, die genau dafür auch mehrfach ausgezeichnet wurden, aber keineswegs finanziell so stabil wie die anderen Anbieter und Interessenvertreter sind. Hier besteht die große Sorge, werden diese nicht schnellsten stabilisiert, wird Seite für Seite geschlossen, und damit auch Stück für Stück der bereits vorhandene Kinder- und Jugendschutz im Internet, der aus dem Internet selbst heraus erstanden ist. Die Vision, das Internet sei ein einziger Sauladen, und da müssen nun mal Profis mit Jugendschutz ran, stimmt ja so nicht ganz. Durch das vielfältige Angebot der Kinderseitenlandschaft surfen Kinder in großer Anzahl eben nicht in den Angeboten mit Kaufanregungen und anderen Tricks der Erwachsenen, sondern in einem für sie extra gemachten Surfraum. Die hohe Nutzung dieser Seiten macht deutlich, Kinder und Eltern finden das so auch ganz gut so.

Fast wäre etwa die Blinde Kuh so wie viele andere, nicht mehr da gewesen, weil sie so viel Erfolg hat, dass die erhöhte Belastung die Betreiber ruiniert hätte, wenn ganz Deutschland den Kindern in der Schule etwa, Internet mit der Blinden Kuh beibringt, ohne sich zu fragen, wie man das finanzieren möchte. Damit sie nicht abschalten muss, übernahm Ende 2002 das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Hinweis, hier sei ein wichtiges Stück aktiver Jugendschutz im Internet unbedingt zu halten, die reinen Traffic-Kosten der Blinden Kuh.

In diesem Sektor muss natürlich einiges noch getan werden, denn Kinder- und Jugendschutz im Internet heißt ja nicht allein, dass man Seiten nicht ganz zu brutal macht oder Seiten gar entfernt, die gegen den Jugendschutz massiv verstoßen, sondern eben auch, dass man den Kindern im Internet einen Platz zum Surfen anzubieten weiß, damit die eben nicht irgendwie irgendwo verloren gehen. Dabei ist das Problem ja gar nicht mal "Schund und Schmuddel" wie manche sagen, sondern die Grauzone. Nur 0190er Klingeltöne sich an sein Handy zu schicken und Preisausschreiben der Werbeindustrie zu spielen, wird als Grund für den erforderlichen Zugang der Kinder ins Internet nicht ganz ausreichen. Zudem ist der Ansatz ja falsch, nur zu filtern, denn man kann nicht das ganze Internet kindgerecht machen. Es ist ja kein Spielplatz und die Erwachsenen wollen ja auch Seiten haben, die sie anklicken können und nicht gerade wie die WDR Maus daher kommen.

Da alle Maßnahmen irgendwie auch sinnvoll sind, muss natürlich auf Koexistenz und Kooperation gegangen werden. Führende Anbieter aus dem Bereich der unabhängigen Kinderseiten gründeten daher die

Arbeitsgemeinschaft Vernetzter Kinderseiten - Seitenstark.de

damit auch aus dieser Ecke ein Ansprechpartner existiert und damit andere Interessenvertreter nicht das Problem haben, diese Gruppe nicht in ihre Gedankengänge mit einzuspinnen, nur weil sie das Internet nicht so genau in diesem Sektor kennen oder darüber auch pünktlich informiert wurden.

Diese Arbeitsgemeinschaft ist mehr den Gesetzen des World Wide Web strukturell angepasst, da sie ja daher kommt. Dies hat ein klein wenig den Nachteil, dass die außerhalb des Internets vorhandene Interessenlandschaft nicht unbedingt so gestaltet ist, dass man sich nun hier gut einordnen könnte. Weder finanziert sich diese Gruppierung über spezielle Steuergelder noch über die GEZ, noch über Beiträge industrieller Unternehmen. Kleiner Haken, das Internet ist ja dezentral, auch diese Arbeitsgemeinschaft, was aber bei Internet-Anbietern sicherlich eine leichte Übung ist, besonders bei denen, die es schon über 5 Jahre so machen.

Das oberste Ziel von Seitenstark ist es, die vom Aussterben bedrohten unabhängigen Kinderseiten zu stärken. Ein bisschen Internet muss ja bleiben können. Kinder brauchen somit keine neuen Reservate im Internet, sondern eigentlich nur eine zuverlässige und stabile Kinderseitenlandschaft. Ebenso wird diese Arbeitsgemeinschaft verhindern, dass übereifrige Unternehmen versehentlich aus welchen Gründen auch immer, Filtersoftware an Eltern verkaufen, die diese Kinderseitenlandschaft dann nicht mehr voll und ganz zugänglich macht und so den vorhandenen Kinder- und Jugendschutz im Internet auch noch erheblich schadet.

 

In der Hoffnung, das halbwegs überschaubar wiedergegeben, und außer der Erwähnungen der letzten Abschnitte niemand Zuständiges versehentlich unglücklich gemacht zu haben

Die Blinden Kühe

siehe zudem: Infos zum Thema "geblockte Kinderseiten durch Filtersoftware"

 

 

 
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